Ihre Fahrgastrechte bei Verspätung oder Ausfall


Ihre Rechte im Bahnverkehr regelt die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

  Fahrpreiserstattung

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25% des Fahrpreises. Wenn Ihre Ankunft am Zielbahnhof mehr als 120 Minuten verspätet ist, dann erhöht sich Ihr Anspruch auf Entschädigung sogar auf 50% des Preises der Fahrkarte.

Müssen Sie schon während der Reise vernünftigerweise davon ausgehen, dass bei Ankunft am Zielort die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so haben Sie das Recht die Reise abzubrechen und können die volle Erstattung des Fahrpreises verlangen.

  Reservierungsgebühr

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung eine alternative Verbindung wählen und deshalb Ihren reservierten Sitzplatz nicht nutzen können, haben Sie das Recht auf Erstattung der Reservierungsgebühr.

  Hotelübernachtung

Können Sie Ihre Reise wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung nicht am selben Tag fortsetzen, haben Sie Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft. Häufig stellt das Eisenbahnunternehmen Ihnen einen Hotelgutschein aus.
Haben Sie keinen Hotelgutschein erhalten, können Sie auf eigene Kosten ein angemessenes Hotel buchen und die Kosten anschließend ersetzt verlangen.

  Taxi & Transfer

Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung der Fahrt mit der Eisenbahn mehr, so können Sie Ihre Fahrt auch mit einem alternativen Beförderungsdienst fortsetzen und haben das Recht auf Erstattung angemessener Kosten hierfür.

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