Wie Claus Weselsky, Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
(GDL) mitteilte, stimmte eine deutliche Mehrheit von 95 Prozent der Mitglieder in einer
Urabstimmung für einen Arbeitskampf im Tarifkonflikt mit der DB.
Die GDL fordert von der Bahn unter anderem Lohnerhöhungen wie im öffentlichen Dienst von
etwa 3,2 Prozent sowie eine deutliche Corona-Prämie im laufenden Jahr mit einer Laufzeit von 28
Monaten. Das Bahn-Management bietet zwar 3,2 Prozent an, aber verteilt auf einen längeren
Zeitraum und spätere Stufenzeitpunkte, bei einer Vertragslaufzeit von 40 Monaten. Hinzu kämen
Leistungen zur Altersvorsorge und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Wie GDL-Chef Claus Weselsky mitteilte, werde der Personenverkehr und die Infrastruktur von Mittwoch, 11. August ab 2 Uhr an für 48 Stunden bis zum Freitagmorgen um 2 Uhr nachts bestreikt.
Die GDL plant im Tarifstreit mit der Bahn keine kurzen Warnstreiks
für wenige Stunden sondern will das Bahn-Management von Anfang an mit großen
Arbeitskampfmaßnahmen unter Druck setzen.
Für Millionen von Urlaubern und Pendlern drohen
damit massive Auswirkungen. Fahrkartenerstattung.de rechnet mit massiven Verspätungen und
kompletten Zugausfällen. Wer in nächster Zeit mit der Bahn fahren möchte, steht womöglich vor
großen Problemen und teilweise vergeblich am Gleis.
Die gute Nachricht: Auch bei Streik muss die Bahn betroffenen
Fahrgästen die übliche Entschädigung bei Verspätungen bezahlen. Das bedeutet: Wenn Sie aufgrund
von Streik mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen, haben
Sie Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.
Der durch den Streik gestörte Betriebsablauf bei der Bahn kann auch bei anderen
Eisenbahnunternehmen zu Beeinträchtigungen führen, auch wenn das Personal dort nicht streikt.
Auch in diesem Fall haben Sie gegenüber den verantwortlichen Eisenbahnunternehmen unter den oben
genannten Bedingungen Anspruch auf eine Entschädigung.